Brandschutzkonzepte
Übersichtlich - klar - strukturiert
Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für ein Gebäude ist dann erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung (z.B. Hotels, Pflegeheime, Industrie- und Sonderbauten usw.) handelt.
Wir entwickeln in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, sowie den eingeführten technischen Baubestimmungen, Richtlinien und Normen der jeweiligen Bundesländer, dem Bauaufsichtsamt und der zuständigen Brandschutzdienststelle entsprechende Brandschutzkonzepte.
Wir nehmen Stellung
Eine brandschutztechnische Stellungnahme dient dem Bauherren, sowie den Planungs- und Ausführungsbeteiligten als Entscheidungshilfe für abgegrenzte Sachverhalte außerhalb eines Brandschutzkonzeptes. Hierbei werden einzelne brandschutztechnische Fragestellungen auf den bauordnungsrechtlichen Grundlagen bewertet. Grund hierfür könnte z.B. die Änderung der Rettungswege in einer bestehenden Brandschutzkonzeption sein. Somit werden in der brandschutztechnischen Stellungnahme lediglich die hiervon tangierten Sachverhalte bewertet, ohne näher auf die baulichen oder anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen des betreffenden Bauwerks im Einzelnen einzugehen.